Compliance17. Juli 2026

In 16 Tagen greift die KI-Kennzeichnungspflicht: Deine Checkliste zum 2. August 2026

TL;DR

Am 2. August 2026 wird Artikel 50 des EU AI Act anwendbar: Wer einen KI-Chatbot betreibt oder KI-generierte Texte, Bilder, Audios oder Videos veröffentlicht, muss das kennzeichnen. In Deutschland überwacht das die Bundesnetzagentur. Die große Panik um „Hochrisiko-KI ab August“ ist durch den Digital Omnibus vom Tisch — die verschärften Hochrisiko-Pflichten gelten erst ab Dezember 2027. Die Transparenzpflichten aber kommen wie geplant. Bußgeldrahmen für Verstöße gegen Artikel 50: bis zu 15 Mio. € oder 3 % Jahresumsatz, für Kleinstunternehmen stark reduziert. Was du bis zum Stichtag erledigt haben solltest, steht unten in der 5-Punkte-Checkliste.

Vor ein paar Monaten hieß es überall: „Ab dem 2. August 2026 wird der EU AI Act voll scharfgestellt, Hochrisiko-KI muss dann konform sein.“ Wenn du in meinem Beitrag vom Mai mitgelesen hast, kennst du diese Einordnung — und sie stimmt so nicht mehr. Zwischenzeitlich hat die EU nachjustiert. Höchste Zeit für ein Update, denn der Stichtag steht, und er ist näher, als vielen lieb ist.

Die gute Nachricht zuerst: Für die meisten Solo-Selbstständigen, Finanzberater und Makler ist der 2. August kein Compliance-Erdbeben. Die schlechte: Ganz ohne Hausaufgaben kommst du auch nicht davon — vor allem, wenn ein KI-Chatbot auf deiner Website läuft oder du KI-Bilder in deinem Marketing einsetzt.

Was sich seit dem Frühjahr geändert hat

Der Auslöser heißt Digital Omnibus. Nach einer Trilog-Einigung vom 7. Mai 2026 hat das EU-Parlament den Kompromiss am 16. Juni angenommen, der Rat der EU hat ihn am 29. Juni 2026 förmlich beschlossen. Er verschiebt die aufwendigen Pflichten und verteilt die Fristen neu:

Hochrisiko-KI: aufgeschoben

Eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III (z. B. automatisierte Bonitätsprüfung, KI-gestützte Bewerbersichtung) müssen erst ab dem 2. Dezember 2027 vollständig konform sein — nicht mehr ab August 2026. In regulierte Produkte eingebettete KI nach Anhang I hat sogar bis zum 2. August 2028 Zeit.

Transparenzpflichten: bleiben beim 2. August 2026

Was nicht verschoben wurde, sind die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten nach Artikel 50. Genau die betreffen dich am wahrscheinlichsten — und genau die gelten pünktlich ab dem Stichtag.

Nebenbei entschärft wurde auch die KI-Kompetenzpflicht (Artikel 4): Aus einer strikten „Sicherstellungspflicht“ wurde eine „Bemühenspflicht“. Du musst deine Mitarbeitenden also beim KI-Kompetenzaufbau unterstützen — ein eigenes Bußgeld für Verstöße gibt es dafür aber nicht mehr. Das nimmt Druck raus, macht Schulung aber nicht überflüssig.

Was Artikel 50 konkret von dir verlangt

Der Kern ist einfach: Menschen sollen wissen, wann sie es mit KI zu tun haben. Drei Fälle sind für dich relevant:

  1. 1 Chatbots kennzeichnen: Betreibst du einen KI-Chat auf deiner Website oder im Kundensupport, müssen Nutzer bei der ersten Interaktion klar erkennen, dass sie mit einer KI schreiben. Ein dezentes „Powered by KI“ im Footer reicht laut EU-Leitlinien nicht — der Hinweis muss deutlich und rechtzeitig sein.
  2. 2 KI-Inhalte & Deepfakes markieren: KI-generierte oder wesentlich KI-bearbeitete Texte, Bilder, Audios und Videos, die du öffentlich verbreitest — im Marketing, auf Social Media, in Newslettern —, musst du als solche kenntlich machen.
  3. 3 Emotionserkennung & Biometrie offenlegen: Setzt du Systeme ein, die Emotionen erkennen oder Personen biometrisch kategorisieren, musst du die betroffenen Personen darüber informieren. Für die meisten Berater und Makler eher ein Randfall — aber gut zu wissen.

Es gibt eine sinnvolle Ausnahme: Wenn für einen durchschnittlich aufmerksamen Nutzer ohnehin offensichtlich ist, dass es sich um KI handelt, brauchst du keinen zusätzlichen Hinweis. Verlass dich darauf aber nicht zu leichtfertig — im Zweifel kennzeichnen. Ein Detail für die Technik-Fraktion: Die rein maschinenlesbare Markierung synthetischer Inhalte (Artikel 50 Abs. 2), etwa unsichtbare Wasserzeichen, wurde für bereits bestehende generative Systeme auf den 2. Dezember 2026 verschoben. Die für dich sichtbare Kennzeichnungspflicht bleibt beim 2. August.

Wer kontrolliert das — und was kostet ein Verstoß?

Deutschland hat mit dem KI-MIG (KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz), das der Bundestag am 11. Juni 2026 verabschiedet hat, die Aufsicht geregelt: Zentrale Behörde wird die Bundesnetzagentur. Sie richtet auch einen kostenlosen KI-Service-Desk speziell für KMU und Solo-Selbstständige ein — eine niedrigschwellige Anlaufstelle für Compliance-Fragen. Ab dem 2. August darf sie Unterlagen anfordern, Systeme prüfen und Abhilfe verlangen.

Beim Thema Bußgelder kursieren viele falsche Zahlen. Zur Einordnung:

Die oft zitierten 35 Mio. € bzw. 7 % Jahresumsatz gelten nur für verbotene KI-Praktiken (Artikel 5) — nicht für Kennzeichnungsverstöße.

Für Verstöße gegen die Transparenzpflichten nach Artikel 50 sieht Artikel 99 einen Rahmen von bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes vor (je nachdem, welcher Wert höher ist).

Wichtig für Einzelkämpfer: Die Sanktionen sind verhältnismäßig zu bemessen. Für kleine und mittlere Unternehmen sind reduzierte Obergrenzen vorgesehen — nach der Omnibus-Berichterstattung rund 50 % Reduktion für KMU und bis zu 75 % für Kleinstunternehmen. Ein Solo-Berater mit einem nicht gekennzeichneten Website-Chatbot landet also nicht bei einem Millionenbetrag. Das Ziel der Aufsicht ist Konformität, nicht die Existenzvernichtung.

Die Bundesnetzagentur bekommt zudem ausdrücklich einen innovationsfördernden Auftrag, nicht nur einen kontrollierenden. Neben dem Service-Desk soll sie mindestens ein KI-Reallabor („Regulatory Sandbox“) betreiben, in dem neue KI-Anwendungen unter behördlicher Begleitung in einem rechtssicheren Rahmen erprobt werden können — mit vorrangigem Zugang für Start-ups und KMU. Wer also größere KI-Vorhaben plant, die in Richtung Hochrisiko gehen, findet hier eine Anlaufstelle, um früh und ohne Abmahnrisiko zu testen. Für den Moment gilt aber: Erst die Pflicht-Basics zum 2. August, dann die Kür.

So sieht das im Alltag aus — ein Beispiel

Nehmen wir Sabine, Immobilienmaklerin mit einem Ein-Personen-Büro. Auf ihrer Website läuft seit dem Frühjahr ein KI-Chatbot, der Erstanfragen beantwortet und Besichtigungstermine vorschlägt. Für ihre Exposés lässt sie Objektbeschreibungen von ChatGPT entwerfen, und für Social-Media-Posts nutzt sie gelegentlich KI-generierte Stimmungsbilder. Klingt nach viel Regulierung? Ist es nicht. Ihre To-do-Liste zum 2. August ist überschaubar:

Der Chatbot bekommt eine Begrüßungszeile: „Hallo! Ich bin der KI-Assistent von Sabine Immobilien und helfe dir bei ersten Fragen.“ Erledigt in fünf Minuten.

Die KI-Bilder im Marketing versieht sie mit einem kleinen Zusatz in der Bildunterschrift: „Symbolbild, mit KI erstellt“. Wichtig gerade bei Immobilien, wo ein Bild einen realen Zustand suggerieren könnte.

Die Exposé-Texte, die sie nach dem KI-Entwurf selbst überarbeitet, prüft und mit echten Objektdaten füllt, sind unkritischer — hier ist die KI Werkzeug, nicht Autor. Trotzdem hält sie in einem kurzen Vermerk fest, dass KI im Entstehungsprozess beteiligt war.

Was Sabine nicht tut: Sie setzt KI nicht für Bonitätsentscheidungen oder automatisierte Absagen an Interessenten ein. Damit bleibt sie außerhalb des Hochrisiko-Bereichs — und der ganze Aufwand beschränkt sich auf ein paar Kennzeichnungen. Für die allermeisten Solo-Selbstständigen sieht die Rechnung genauso aus.

Was du ausdrücklich NICHT tun musst

Rund um den Stichtag kursiert viel Halbwissen, das Einzelunternehmer unnötig verunsichert. Drei Klarstellungen, die dir Arbeit ersparen:

  1. Keine Behörden-Registrierung für Transparenz-Fälle: Die aufwendige Eintragung in die EU-Datenbank betrifft nur Hochrisiko-Systeme. Wer bloß einen Chatbot kennzeichnet, muss sich nirgends anmelden.
  2. Keine teure Konformitätsbewertung: Zertifizierungen und externe Audits sind für Hochrisiko-KI gedacht. Für Kennzeichnungspflichten reicht deine eigene, dokumentierte Umsetzung.
  3. Kein Panikkauf von Compliance-Software: Es gibt bereits Anbieter, die „AI-Act-Komplettpakete“ für vierstellige Beträge verkaufen. Für die Transparenz-Basics eines kleinen Betriebs brauchst du das nicht. Ein KI-Inventar in einer Tabelle und saubere Hinweise genügen.

Kurz: Die Regulierung skaliert mit dem Risiko. Wer KI als Assistenten für Text, Bild und Erstkontakt nutzt, hat einen kleinen, klar umrissenen Aufwand. Wer KI selbstständig über Kredit, Job oder rechtsverbindliche Zusagen entscheiden lässt, spielt in einer anderen Liga — und hat dafür noch bis Dezember 2027 Zeit, sollte aber jetzt mit der Planung beginnen.

Deine 5-Punkte-Checkliste bis zum 2. August

  1. 1 KI-Inventar erstellen: Liste auf, welche KI du wo einsetzt — Chatbot, Text-Tools, Bildgeneratoren, Voicebot, Lead-Scoring. Ohne Überblick keine saubere Einstufung.
  2. 2 Chatbot-Hinweis setzen: Läuft ein KI-Chat auf deiner Seite? Füge einen klaren Einstiegshinweis hinzu: „Du chattest mit einem KI-Assistenten.“ Sichtbar, bei der ersten Nachricht.
  3. 3 Content-Kennzeichnung standardisieren: Leg eine einfache Regel fest, wie du KI-generierte Bilder und Texte markierst (z. B. Bildunterschrift „mit KI erstellt“). Nimm sie in deinen Redaktions-Workflow auf.
  4. 4 Risiko-Einstufung prüfen: Nutzt du KI für Bonitätsbewertung oder automatisierte Personalauswahl? Das ist Hochrisiko (Anhang III) — bis Dezember 2027 zwar noch nicht voll pflichtig, aber jetzt schon planen.
  5. 5 Kompetenz dokumentieren: Halte kurz fest, dass du (und ggf. dein Team) im Umgang mit den eingesetzten KI-Tools geschult seid. Die Bemühenspflicht aus Artikel 4 gilt weiter.

Häufige Fragen

Ich nutze nur ChatGPT für Texte — muss ich etwas tun?
Wenn du die Texte öffentlich verbreitest (Website, Newsletter, Social Media) und sie im Wesentlichen KI-generiert sind, ja: kennzeichnen. Reine interne Nutzung oder KI als Schreibhilfe mit anschließender substanzieller Überarbeitung ist unkritischer.

Gilt das auch für mich als Ein-Personen-Betrieb?
Ja, die Kennzeichnungspflichten gelten unabhängig von der Unternehmensgröße. Eine vollständige Befreiung für Kleinstunternehmen gibt es nicht — aber deutlich reduzierte Bußgeldobergrenzen.

Muss ich jetzt einen Anwalt einschalten?
Für die Transparenz-Basics meist nicht — die Checkliste oben deckt den Großteil ab. Sobald du KI für Bonität, Scoring oder Personalentscheidungen einsetzt (Hochrisiko), lohnt fachliche Begleitung. Und die Bundesnetzagentur bietet ihren KI-Service-Desk kostenlos an.

In 30 Minuten AI-Act-fit

Im KI-Audit gehen wir gemeinsam dein KI-Inventar durch, stufen jedes Tool richtig ein und setzen die Kennzeichnung sauber um — damit du am 2. August entspannt bist. Passende Tools findest du auch in meiner KI-Tool-Übersicht mit DSGVO-Ampel und Formulierungshilfen in der Prompt-Bibliothek.

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Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: 17. Juli 2026. Quellen: EU-Verordnung 2024/1689 (Artikel 50, 99), Digital Omnibus (Rat der EU, 29. Juni 2026), KI-MIG (Bundestag, 11. Juni 2026), artificialintelligenceact.eu, Bundesnetzagentur/BMDS. Für rechtsverbindliche Auslegung bitte einen Fachanwalt für IT- oder Datenschutzrecht konsultieren.

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