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Förderung · Stand: 11. Oktober 2026

KOMPASS-Förderung für deine KI-Weiterbildung

Das ESF-Plus-Programm KOMPASS des BMAS erstattet Solo-Selbstständigen 90 % der Weiterbildungskosten, maximal 4.500 € pro Qualifizierungsscheck, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Das Programm läuft bis zum 29.02.2028.

Die Voraussetzungen

  • Seit mindestens 2 Jahren selbstständig
  • Haupterwerb: mindestens 51 % der Einkünfte
  • Höchstens ein Vollzeitäquivalent an Beschäftigten
  • Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland

Voraussetzungen auf der offiziellen KOMPASS-Seite des Bundes (öffnet in neuem Tab)

Aktueller Hinweis (Oktober 2026): Das Förderkontingent besteht nicht unbegrenzt. Für weitere Informationen wende dich an die KOMPASS-Anlaufstelle. Kontaktiere nur eine Anlaufstelle und vereinbare den Termin zur Antragseinreichung gleich zu Beginn. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Fakten

Was es gibt, was du erfüllen musst, was der Kurs erfüllen muss

Das gibt es, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind

Erstattung
90 % der Kurskosten
Höchstbetrag
4.500 € (Bemessung: max. 5.000 € netto)
Eigenanteil
mind. 10 % + USt + Nebenkosten
Turnus
1 Qualifizierungsscheck je 12 Monate

Das musst du erfüllen

Wohnsitz und Tätigkeit
in Deutschland
Selbstständig seit
mind. 2 Jahren durchgängig
Haupterwerb
mindestens 51 % der Einkünfte aus der Selbstständigkeit
Beschäftigte
max. 1 Vollzeitäquivalent

Das muss der Kurs erfüllen

Mindestumfang
20 Zeitstunden (inkl. Pausen)
Format
live und synchron im Gruppenformat, max. 50 % Selbstlernanteil
Frist
Abschluss binnen 6 Monaten nach Scheckausstellung
Anbieter
Firmensitz in Deutschland, Qualitätssicherung nachgewiesen

Nicht förderfähig sind u. a. reine Coaching- oder Beratungsleistungen, reine Selbstlernkurse, Einzelunterricht, Gesundheits- und Sprachkurse sowie Anbieter ohne deutschen Firmensitz. Mehrwertsteuer und Nebenkosten (Fahrt, Prüfungsgebühren) werden nicht erstattet.

So funktioniert es

In 4 Schritten zur Erstattung

Der Antrag läuft über eine regionale KOMPASS-Anlaufstelle und das Förderportal Z-EU-S, nicht über das BMAS direkt. Ausgezahlt wird nach Kursabschluss durch die DRV Knappschaft-Bahn-See.

  1. Z-EU-S-Registrierung

    Im Förderportal Z-EU-S (foerderportal-zeus.de) registrieren und die digitale Interessenbekundung an genau eine frei gewählte Anlaufstelle senden.

  2. Kostenlose Erstberatung

    Verpflichtendes Beratungsgespräch bei der Anlaufstelle (auch telefonisch oder online). Sie prüft deine Voraussetzungen und erstellt ein Beratungsprotokoll mit anbieterneutralen Empfehlungen.

  3. Qualifizierungsscheck

    Du wählst eine empfohlene Qualifizierung, die Anlaufstelle stellt den Scheck digital aus. Erst jetzt darfst du verbindlich buchen. Wer vorher bucht, verliert die Förderung.

  4. Kurs und Erstattung

    Weiterbildung binnen 6 Monaten abschließen (du gehst in Vorleistung), dann Erstattungsantrag über Z-EU-S. Die DRV Knappschaft-Bahn-See prüft und erstattet bis zu 4.500 €.

Achtung, teure Falle: Wer den Kurs verbindlich bucht oder startet, bevor der Qualifizierungsscheck ausgestellt ist, verliert die Förderung komplett. Erst Scheck, dann buchen. Eine unverbindliche Platzreservierung ist erlaubt.

KI-Masterclass

Die KI-Masterclass und KOMPASS

Die KI-Masterclass erfüllt die formalen KOMPASS-Anforderungen. Für Solo-Selbstständige ist die KI-Masterclass über KOMPASS förderfähig, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Förderung ist eine Erstattung nach Kursabschluss, kein Rabatt: Du zahlst zunächst den vollen Betrag.

Ob deine Weiterbildung gefördert wird, entscheidet die KOMPASS-Anlaufstelle im Einzelfall. Kein Anbieter kann dir die Förderung zusichern.

Zur KI-Masterclass

Preis
3.490 € netto
Umfang
36 Zeitstunden
Workshops
12
Format
live im Gruppenformat

Anlaufstellen in München und Bayern

Die Anlaufstelle ist bundesweit frei wählbar (Beratung auch telefonisch oder online). Kontaktiere aber nur eine. In Bayern gelistet:

  • Team U Academy gGmbH, Münchenberatung-kompass.de
  • Institut für Freie Berufe (IFB), Nürnbergifb.uni-erlangen.de/kompass

Offizielle Quellen

Alle Angaben nach offiziellen Quellen, Stand 11. Oktober 2026. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Förderrichtlinie, Anlaufstelle und DRV KBS.

KOMPASS ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (ESF Plus). Ob eine Weiterbildung gefördert wird, entscheidet die KOMPASS-Anlaufstelle im Einzelfall. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Verpflichtend ist ein vorheriges Beratungsgespräch bei einer Anlaufstelle; wende dich dabei immer nur an eine.

FAQ

Häufige Fragen zur KOMPASS-Förderung

Was ist die KOMPASS-Förderung?

KOMPASS („Kompetenz und Passgenauigkeit für Solo-Selbstständige“) ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), finanziert aus dem ESF Plus. Es erstattet Solo-Selbstständigen 90 % der Kosten einer beruflichen Weiterbildung, maximal 4.500 € pro Qualifizierungsscheck, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Das Programm läuft nach der Verlängerung bis zum 29.02.2028.

Wie viel Geld bekomme ich über KOMPASS?

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, werden 90 % der reinen Kurskosten bis zu einer Bemessungsgrenze von 5.000 € netto erstattet; der maximale Zuschuss beträgt 4.500 €. Mindestens 10 % trägst du selbst, ebenso die Mehrwertsteuer und Nebenkosten (Fahrt, Übernachtung, Prüfungsgebühren). Pro Person gibt es höchstens einen Qualifizierungsscheck je 12 Monate.

Wer ist antragsberechtigt?

Solo-Selbstständige, die vier Kriterien erfüllen: (1) Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland, (2) seit mindestens 2 Jahren durchgängig selbstständig am Markt, (3) die Selbstständigkeit ist Haupterwerb: mindestens 51 % der Summe der Einkünfte laut letztem Einkommensteuerbescheid, (4) höchstens ein Vollzeitäquivalent an Beschäftigten. Es gibt keine Altersgrenze.

Wird auch reine KI-Beratung gefördert?

Nein, das ist ein häufiges Missverständnis. KOMPASS fördert Qualifizierungen (Weiterbildungen mit mindestens 20 Zeitstunden im Gruppenformat), ausdrücklich keine reinen Coaching- oder Beratungsleistungen. Wer „geförderte KI-Beratung“ sucht, braucht deshalb ein strukturiertes Weiterbildungsprogramm, zum Beispiel die KI-Masterclass. Beratungselemente sind dort in die Qualifizierung eingebettet.

Wie läuft der Antrag wirklich ab?

Nicht über das BMAS direkt, sondern über eine regionale KOMPASS-Anlaufstelle plus das Förderportal Z-EU-S: (1) im Förderportal Z-EU-S registrieren und Interessenbekundung an genau eine frei wählbare Anlaufstelle senden, (2) verpflichtendes kostenloses Erstberatungsgespräch, (3) Qualifizierung aus dem Beratungsprotokoll wählen, (4) die Anlaufstelle stellt den Qualifizierungsscheck digital aus, (5) erst jetzt verbindlich buchen, (6) Kurs binnen 6 Monaten abschließen, (7) Erstattungsantrag in Z-EU-S stellen (Eingang binnen 7 Monaten nach Scheckausstellung), (8) die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See prüft und erstattet.

Wann darf ich den Kurs buchen?

Erst nach Erhalt des Qualifizierungsschecks. Wer vorher verbindlich bucht oder mit dem Kurs beginnt, verliert die Förderfähigkeit vollständig. Das ist eine teure Falle. Eine unverbindliche Platzreservierung beim Anbieter ist dagegen erlaubt.

Wann bekomme ich das Geld ausgezahlt?

Nach dem Kurs, nicht vorher: Du bezahlst die Weiterbildung zunächst vollständig selbst (Vorfinanzierung), reichst nach Abschluss den Erstattungsantrag mit Nachweisen (Zertifikat, Rechnung, Zahlungsnachweis) digital über Z-EU-S ein, und die DRV Knappschaft-Bahn-See erstattet nach Prüfung und Bescheid den Zuschuss. Der Qualifizierungsscheck ist eine Zulassung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn, keine garantierte Förderzusage.

Ist die KI-Masterclass für KOMPASS geeignet?

Die KI-Masterclass erfüllt die formalen KOMPASS-Anforderungen: 36 Zeitstunden (Mindestumfang: 20), live und synchron im Gruppenformat, Anbieter mit Firmensitz in Deutschland. Für Solo-Selbstständige ist die KI-Masterclass über KOMPASS förderfähig, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Ob deine konkrete Weiterbildung gefördert wird, entscheidet allein die KOMPASS-Anlaufstelle im Einzelfall. Kein Anbieter darf dir die Förderung zusichern, auch ich nicht.

Wie lange gibt es KOMPASS noch, und gibt es Wartezeiten?

Das Programm wurde bis zum 29.02.2028 verlängert; bis dahin können Anlaufstellen Qualifizierungsschecks ausstellen. Das Förderkontingent besteht nicht unbegrenzt. Für weitere Informationen wende dich an die KOMPASS-Anlaufstelle. Eine zeitnahe Ausstellung ist nicht garantiert, ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Wer 2026 starten will, sollte die Interessenbekundung früh stellen.

Welche Anlaufstelle ist für München zuständig?

Du kannst deine Anlaufstelle bundesweit frei wählen, die Beratung geht auch telefonisch oder online. Kontaktiere aber nur eine, denn Mehrfachanfragen verzögern laut offizieller Vorgabe die Bearbeitung. In Bayern gelistet: Team U Academy gGmbH in München (beratung-kompass.de) und das Institut für Freie Berufe (IFB) in Nürnberg (ifb.uni-erlangen.de/kompass).

KOMPASS ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (ESF Plus). Ob eine Weiterbildung gefördert wird, entscheidet die KOMPASS-Anlaufstelle im Einzelfall. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Verpflichtend ist ein vorheriges Beratungsgespräch bei einer Anlaufstelle; wende dich dabei immer nur an eine.

Seit mindestens 2 Jahren solo-selbstständig im Haupterwerb?

Dann kann KOMPASS deine Weiterbildung deutlich günstiger machen, wenn auch die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir gemeinsam, ob dein Profil zu KOMPASS passt, und bereiten deine Interessenbekundung vor.